Abmahnung: RA Gucia erneut für Catprint Media GmbH | Urheberrechtsverletzungen an Cartoons
20.12.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (58 mal gelesen)
Rechtsanwalt Bernd Gucia mahnt für die Agentur Catprint Media GmbH erneut die Verletzung von Urheberrechten an Cartoons des Zeichners Uli Stein ab.
Rechtsanwalt Bernd Gucia mahnt für die Agentur Catprint Media GmbH aus Garbsen erneut die Verletzung von Urheberrechten an Cartoons des Zeichners Uli Stein ab. Wir hatten in der Vergangenheit bereits über ähnliche Abmahnungen berichtet.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird auch dieses Mal vorgeworfen, Cartoons des bekannten Zeichners Uli Stein unberechtigt veröffentlicht zu haben. Diese Veröffentlichung geschieht regelmäßig auf der Website des Abgemahnten oder auf Facebook. Durch das Veröffentlichen der Cartoons auf der Website oder auf Facebook habe der Abgemahnte gegen § 19a UrhG verstoßen. Die Agentur Catprint Media GmbH verteidigt die Urheberrechte des Inhabers Uli Stein gegenüber unrechtmäßiger Nutzung. Der Abgemahnte habe weder von Uli Stein, noch von der Agentur Catprint Media GmbH jemals eine Lizenz zur Nutzung der Cartoons erhalten.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird von Rechtsanwalt Gucia aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für den Fall zukünftiger Verstöße durch den Abgemahnten, die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden (hier: Catprint Media GmbH) vor. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert umfassend Auskunft über die Nutzung der Cartoons zu erteilen. Es wird auch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von etwa 30.000,00 Euro verlangt. Auch wird einen Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Dieser richtet sich nach dem Umfang der Nutzung der Cartoons durch den Abgemahnten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Rechtsanwalt Bernd Gucia mahnt für die Agentur Catprint Media GmbH aus Garbsen erneut die Verletzung von Urheberrechten an Cartoons des Zeichners Uli Stein ab. Wir hatten in der Vergangenheit bereits über ähnliche Abmahnungen berichtet.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird auch dieses Mal vorgeworfen, Cartoons des bekannten Zeichners Uli Stein unberechtigt veröffentlicht zu haben. Diese Veröffentlichung geschieht regelmäßig auf der Website des Abgemahnten oder auf Facebook. Durch das Veröffentlichen der Cartoons auf der Website oder auf Facebook habe der Abgemahnte gegen § 19a UrhG verstoßen. Die Agentur Catprint Media GmbH verteidigt die Urheberrechte des Inhabers Uli Stein gegenüber unrechtmäßiger Nutzung. Der Abgemahnte habe weder von Uli Stein, noch von der Agentur Catprint Media GmbH jemals eine Lizenz zur Nutzung der Cartoons erhalten.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird von Rechtsanwalt Gucia aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für den Fall zukünftiger Verstöße durch den Abgemahnten, die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden (hier: Catprint Media GmbH) vor. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert umfassend Auskunft über die Nutzung der Cartoons zu erteilen. Es wird auch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von etwa 30.000,00 Euro verlangt. Auch wird einen Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Dieser richtet sich nach dem Umfang der Nutzung der Cartoons durch den Abgemahnten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.