Wettbewerbsrechtliche Abmahnung IDO e.V. wegen fehlender Angaben zur Herstellergarantie

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (90 mal gelesen)
Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen wegen fehlender Angaben zur Herstellergarantie

Der IDO Verband ist bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt. Nun richten Sie sich erneut mit Abmahnungen an solche Händler. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass der Betroffene im Rahmen eines Verkaufsangebots eines Produkts, welches über eine gesonderte Herstellergarantie verfügt, den Verbraucher nicht ausreichend über diese informieren würde. Zudem fehlt es auch an einem Verweis darauf, dass dem Käufer diese Herstellergarantie neben den normalen Gewährleistungsrechten zusteht.

Der Ido Interessenverband fordert hierfür die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro.

Empfehlung:

Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des IDO betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

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