Wettbewerbsrechtliche Abmahnung IDO e.V. wegen fehlender Angaben zur Herstellergarantie
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (90 mal gelesen)
Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen wegen fehlender Angaben zur Herstellergarantie
Der IDO Verband ist bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt. Nun richten Sie sich erneut mit Abmahnungen an solche Händler. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass der Betroffene im Rahmen eines Verkaufsangebots eines Produkts, welches über eine gesonderte Herstellergarantie verfügt, den Verbraucher nicht ausreichend über diese informieren würde. Zudem fehlt es auch an einem Verweis darauf, dass dem Käufer diese Herstellergarantie neben den normalen Gewährleistungsrechten zusteht.
Der Ido Interessenverband fordert hierfür die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro.
Empfehlung:
Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des IDO betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Der IDO Verband ist bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt. Nun richten Sie sich erneut mit Abmahnungen an solche Händler. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass der Betroffene im Rahmen eines Verkaufsangebots eines Produkts, welches über eine gesonderte Herstellergarantie verfügt, den Verbraucher nicht ausreichend über diese informieren würde. Zudem fehlt es auch an einem Verweis darauf, dass dem Käufer diese Herstellergarantie neben den normalen Gewährleistungsrechten zusteht.
Der Ido Interessenverband fordert hierfür die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro.
Empfehlung:
Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des IDO betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.