Abmahnung: Kanzlei Lentze Stopper erneut für EURO 2024 GmbH | Ticketverkauf

23.07.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (223 mal gelesen)
Die Kanzlei Lentze Stopper mahnt erneut für die EURO 2024 GmbH mit dem Vorwurf des Anbietens von Tickets zu Spielen der Fußball-EM (UEFA EURO 2024) ab.

Die Kanzlei Lentze Stopper aus München mahnt erneut für die EURO 2024 GmbH mit dem Vorwurf des Anbietens von Tickets zu Spielen der Fußball-EM (UEFA EURO 2024) über eine nicht autorisierte Zweitmarktplattform ab.

 
Die Organisationseinheit EURO 2024 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main wurde von dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Europäischen Fußball-Union (UEFA) zur Organisation der UEFA EURO 2024 in Deutschland gegründet.

Ganz aktuell liegt mir eine Abmahnung vom 02.07.2024 vor. Vorwurf der Abmahnung ist öffentliches Anbieten von Tickets auf der nicht autorisierten Online-Plattform eBay für das Gruppenspiel am 18.06.2024 in Dortmund. Über eine ähnliche Abmahnung hatten wir bereits am 22.05.2024 berichtet.

 
Inhalt der Abmahnung:

Abgemahnt wird, dass Tickets für die Fußball-Europameisterschaft EURO 2024 in Deutschland über eine Anzeige auf der Plattform Ebay bzw. Kleinanzeigen zum Kauf angeboten worden wären und damit ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) der EURO 2024 GmbH vorläge.

„Im Zusammenhang mit der Organisation der UEFA EURO 2024 ist die UEFA außerdem Inhaberin zahlreicher gewerblicher Schutzrechte. Markenrechtlich geschützt sind u. a. die Wort- und Bildmarke „UEFA“ und/oder „UEFA EURO“ und des offiziellen geistigen Eigentums des Turniers, z. B. des offiziellen Emblems.“

Als weitere Vorwürfe werden die fehlende Abbildung der ATGB, das Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis und die nicht autorisierte Verwendung der Marken „UEFA“ und „UEFA EURO“ aufgeführt.

Die EURO 2024 GmbH habe ein Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets für die Europameisterschaft zu unterbinden, um sozialverträgliche Preise und die Stadionsicherheit zu gewährleisten. Privatverkäufe von Tickets auf Onlineplattformen sind nach den ATGB in der Regel unzulässig. (Nr. 7.1. der ATGB Stand 22.05.2024)

 
Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund des unzulässigen Weiterverkaufs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vom Adressaten der Abmahnung verlangt.

Zudem wird die Freistellung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 955,20 Euro bis 1.682,70 EURO gefordert.

Jedoch wäre die EURO 2024 GmbH im Sinne einer vergleichsweisen Einigung mit der Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages von 750,00 Euro einverstanden, weitere Schadensersatzansprüche blieben vorbehalten.

 
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Autor dieses Rechtstipps

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