Abmahnung Kanzlei btb IP | Leifheit AG | Küchenwaage
07.12.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (43 mal gelesen)
Die Kanzlei btb IP verschickt für die Leifheit AG eine patentrechtliche Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei btb IP aus Köln unter der Mitwirkung der Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle aus Hamburg im Auftrag der Leifheit AG aus Nassau eine Abmahnung wegen einer Patentrechtsverletzung verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Die Leifheit AG ist ein Hersteller von Haushaltswaren. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er durch das Angebot einer Küchenwaage Patentrechte verletzt haben soll. Die Küchenwaage ist mit einer Elektronik zum Bedienen und zum Durchführen des Wiegeprozesses ausgestattet. Zudem verfügt die Küchenwaage über einen Näherungssensor, der sich unter der Tragplatte der Küchenwaage befindet.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der geltend gemachten Patentrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Der Abmahnung wurde eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die darüber hinaus eine Vertragsstrafenregelung vorsieht.
Zudem werden Vernichtungs-, Rückrufs-, Entfernungs-, Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei btb IP aus Köln unter der Mitwirkung der Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle aus Hamburg im Auftrag der Leifheit AG aus Nassau eine Abmahnung wegen einer Patentrechtsverletzung verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Die Leifheit AG ist ein Hersteller von Haushaltswaren. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er durch das Angebot einer Küchenwaage Patentrechte verletzt haben soll. Die Küchenwaage ist mit einer Elektronik zum Bedienen und zum Durchführen des Wiegeprozesses ausgestattet. Zudem verfügt die Küchenwaage über einen Näherungssensor, der sich unter der Tragplatte der Küchenwaage befindet.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der geltend gemachten Patentrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Der Abmahnung wurde eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die darüber hinaus eine Vertragsstrafenregelung vorsieht.
Zudem werden Vernichtungs-, Rückrufs-, Entfernungs-, Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.