Abmahnung: Kanzlei Sievers & Kollegen mahnen wegen Urheberrechtsverletzung
04.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (108 mal gelesen)
Die Kanzlei Sievers & Kollegen mahnen wegen Urheberrechtsverletzung ab
Die Sievers & Kollegen Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin vertritt die Interessen eines Mandanten, welcher Inhaber der Urheberrechte einer Fotografie ist.
Inhalt der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche diese Fotografie vervielfältigt habe, sowie öffentlich zugänglich gemacht habe. Dies sei jeweils ohne die dafür notwendige Zustimmung des Rechteinhabers erfolgt. Diese rechtswidrige Bildnutzung stelle den Anwälten zufolge eine Urheberrechtsverletzung dar.
Dem Mandanten der Kanzlei Sievers & Kollegen stünde somit ein Unterlassungs- und Auskunftsanspruch , sowie ein Anspruch auf Anerkennung einer Schadensersatzpflicht zu.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Des Weiteren solle er Auskunft über den Zeitraum der Nutzung sowie über die Herkunft des Bildes geben.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Sievers & Kollegen Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin vertritt die Interessen eines Mandanten, welcher Inhaber der Urheberrechte einer Fotografie ist.
Inhalt der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche diese Fotografie vervielfältigt habe, sowie öffentlich zugänglich gemacht habe. Dies sei jeweils ohne die dafür notwendige Zustimmung des Rechteinhabers erfolgt. Diese rechtswidrige Bildnutzung stelle den Anwälten zufolge eine Urheberrechtsverletzung dar.
Dem Mandanten der Kanzlei Sievers & Kollegen stünde somit ein Unterlassungs- und Auskunftsanspruch , sowie ein Anspruch auf Anerkennung einer Schadensersatzpflicht zu.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Des Weiteren solle er Auskunft über den Zeitraum der Nutzung sowie über die Herkunft des Bildes geben.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.