Zahlungsaufforderung des IDO e.V. wegen Verstößen gegen Unterlassungsverpflichtungen

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (102 mal gelesen)
Zahlungsaufforderung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen wegen einer Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung.

Mit diesem Schreiben soll Zahlung von einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung geltend gemacht werden. Der IDO e.V. ist bereits bekannt für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten. Regelmäßig richtet sich der IDO mit Abmahnschreiben an Händler, welche ihre Produkte auf dieser Plattform anbieten und hierbei nach Ansicht der IDO die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten.

Insbesondere rügt der IDO e.V. in seinen Abmahnungen wiederholt:

  • fehlerhafter Widerrufsbelehrungen
  • fehlende der gesetzesmäßigen Widerrufsbelehrung
  • fehlerhafte Angaben zur Rückerstattung
  • fehlender OS-Links
  • nicht klickbare OS-Links
  • unzureichende Angabe der Lieferfristen
  • irreführende Angaben zum Versand ("Einschreiben versichert")
  • irreführende Angaben zum Versand ins Ausland ("Auslandsversandkosten auf Anfrage")
  • unzureichende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
Das jetzige Forderungsschreiben bezieht sich auf eine Unterlassungserklärung, welcher der Betroffene nach vorangegangener Abmahnung des IDO e.V. selbst unterzeichnet hat. Hiergegen habe der Betroffene nach Ansicht des IDO e.V. verstoßen, sodass nun ein Anspruch auf eine Vertragsstrafenzahlung bestünde.

Das Vorgehen des IDO e.V. zeigt die Gefährlichkeit der rechtliche Bindungswirkung, die durch die Unterzeichnung einer vorformulierten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung für den Abgemahnten eintritt. Auch eine Modifizierung des vorformulierten Textes kann keine vollumfängliche Abwendung von Ansprüchen bewirken. 

Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

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