Filesharing-Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Serie "Hart of Dixie"
14.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (235 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen der Serie "Hart of Dixie"
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickt sie erneut eine Abmahnung wegen Filesharings, dieses Mal für die Serie "Hart of Dixie". In dieser nimmt die New Yorker Uniabsolventin Zoe Hart, nachdem ihre Langzeitbeziehung in die Brüche geht, das nachdrückliche Jobangebot des Arztes Dr. Harley Wilkes, in seine Praxis in Alabama einzusteigen, an. Als sie dort ankommt, muss sie jedoch feststellen, dass er bereits verstorben ist und ihr die Hälfte seiner Praxis vermacht hat.
Einzelne Episoden der Serie sollen auf einer sog. "Internettauschbörse" bzw. in einem "Filesharing-Netzwerk" von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickt sie erneut eine Abmahnung wegen Filesharings, dieses Mal für die Serie "Hart of Dixie". In dieser nimmt die New Yorker Uniabsolventin Zoe Hart, nachdem ihre Langzeitbeziehung in die Brüche geht, das nachdrückliche Jobangebot des Arztes Dr. Harley Wilkes, in seine Praxis in Alabama einzusteigen, an. Als sie dort ankommt, muss sie jedoch feststellen, dass er bereits verstorben ist und ihr die Hälfte seiner Praxis vermacht hat.
Einzelne Episoden der Serie sollen auf einer sog. "Internettauschbörse" bzw. in einem "Filesharing-Netzwerk" von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.