KSP Rechtsanwälte für dpa Picture-Alliance GmbH
24.06.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (98 mal gelesen)
KSP Rechtsanwälte für dpa Picture-Alliance GmbH | unberechtigte Lichtbildnutzung
Die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertreten die Interessen der dpa Picture-Alliance GmbH aus Frankfurt am Main.
Inhalt des Schreibens:
Die Rechtsanwälte machen nun einen Schadensersatzanspruch aufgrund einer vorherigen Rechtsverletzung geltend.
Der Schadensersatzanspruch bestünde, da der Abgemahnte auf seiner Website seit 2017 ein Lichtbild verwende, an dem die dpa Picture-Alliance GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte habe. Die zur Verwendung notwendige Zustimmung seitens der dpa Picture-Alliance GmbH sei nicht erfolgt.
Forderung aus dem Schreiben:
Die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch aufgrund der unberechtigten Nutzung ergibt sich aus §97 Abs. 2 UrhG. Gefordert wird nun die Zahlung eines Schadensersatzes, welcher sich auf Basis einer Lizenzanalogie zusammensetzt aus einer Lizenzgebühr, den Dokumentationskosten, Zinsen sowie der Rechtsanwaltsvergütung.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertreten die Interessen der dpa Picture-Alliance GmbH aus Frankfurt am Main.
Inhalt des Schreibens:
Die Rechtsanwälte machen nun einen Schadensersatzanspruch aufgrund einer vorherigen Rechtsverletzung geltend.
Der Schadensersatzanspruch bestünde, da der Abgemahnte auf seiner Website seit 2017 ein Lichtbild verwende, an dem die dpa Picture-Alliance GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte habe. Die zur Verwendung notwendige Zustimmung seitens der dpa Picture-Alliance GmbH sei nicht erfolgt.
Forderung aus dem Schreiben:
Die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch aufgrund der unberechtigten Nutzung ergibt sich aus §97 Abs. 2 UrhG. Gefordert wird nun die Zahlung eines Schadensersatzes, welcher sich auf Basis einer Lizenzanalogie zusammensetzt aus einer Lizenzgebühr, den Dokumentationskosten, Zinsen sowie der Rechtsanwaltsvergütung.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.