Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "The LEGO Movie 2"

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (259 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen des Filmtitels "The LEGO Movie 2"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickt sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für "The LEGO Movie 2", der Fortsetzung des skurrilen Animations-Films, der auf dem nicht nur bei Kindern beliebten LEGO-Bausteinsystem beruht. In diesem wird die Steinstadt von Aliens vom Planeten Duplo angegriffen und die Lego-Figur-Helden müssen die totale Zerstörung ihrer Stadt verhindern.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Film auf einer Filesharing-Plattform vom Abgemahnten angeboten wurde.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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