Abmahnung Hegewerk RAe | Fotograf Andreas Lindlahr
06.01.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (71 mal gelesen)
Die Hegewerk RAe verschicken erneut eine urheberrechtliche Abmahnung für einen Fotografen.
Es wird darüber berichtet, dass die Hegewerk Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag des Herrn Andreas Lindlahr eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt haben sollen.
Inhalt der Abmahnung:
In der Abmahnung ist angegeben, dass Andreas Lindlahr ein professioneller Fotograf sein soll. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er ohne die Zustimmung des Herrn Andreas Lindlahr dessen Fotografien auf einer Internetseite verwendet haben soll. Durch die Verwendung der Fotografien verletze der Abgemahnte die Urheberrechte des Herrn Andreas Lindlahr gemäß §§ 15, 19a, 13 UrhG.
In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen von den Hegewerk Rechtsanwälten im Auftrag von Fotografen berichtet:
https://ra-herrle.de/2021/09/15/abmahnung-der-kanzlei-hegewerk-robert-schlesinger/
https://ra-herrle.de/2020/12/14/abmahnung-hegewerk-rechtsanwaelte-mahnen-fuer-stephan-karg-ab-vertragsstrafe/
https://ra-herrle.de/2020/10/13/abmahnung-kanzlei-hegewerk-mahnt-fuer-dirk-vonten-wegen-urheberrechtsverletzung-ab/
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die Hegewerk Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag des Herrn Andreas Lindlahr eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt haben sollen.
Inhalt der Abmahnung:
In der Abmahnung ist angegeben, dass Andreas Lindlahr ein professioneller Fotograf sein soll. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er ohne die Zustimmung des Herrn Andreas Lindlahr dessen Fotografien auf einer Internetseite verwendet haben soll. Durch die Verwendung der Fotografien verletze der Abgemahnte die Urheberrechte des Herrn Andreas Lindlahr gemäß §§ 15, 19a, 13 UrhG.
In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen von den Hegewerk Rechtsanwälten im Auftrag von Fotografen berichtet:
https://ra-herrle.de/2021/09/15/abmahnung-der-kanzlei-hegewerk-robert-schlesinger/
https://ra-herrle.de/2020/12/14/abmahnung-hegewerk-rechtsanwaelte-mahnen-fuer-stephan-karg-ab-vertragsstrafe/
https://ra-herrle.de/2020/10/13/abmahnung-kanzlei-hegewerk-mahnt-fuer-dirk-vonten-wegen-urheberrechtsverletzung-ab/
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.