Abmahnung: Lubberger Lehment für Volkswagen AG | Markenrecht
13.02.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (73 mal gelesen)
Die Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft mbB vertritt erneut die Interessen der Volkswagen AG. Die Rechtsanwälte verschickten eine Abmahnung an einen Verkäufer im Internet. Dieser soll Produkte unter Verwendung von Marken, welche zugunsten der Volkswagen AG eingetragen sind, angeboten haben.
Inhalt der Abmahnung:
Der konkrete Gegenstand der Abmahnung war eine angebliche Verwendung des VW-Logos, welches unter anderem durch die Bildmarke Nr. 000703983 geschützt wird. Zudem soll der Abgemahnte die Wortmarke "Volkswagen" verwendet haben, welche unter der Nr. 1147779 im Markenregister eingetragen ist. Bei den durch den Abgemahnten angebotenen Produkten soll es sich jedoch nicht um Produkte der Volkswagen AG handeln. Der Abgemahnte soll auch nicht zur Verwendung der Marken durch die Volkswagen AG berechtigt worden sein.
Forderungen der Abmahnung:
Aufgrund dieser angeblichen Markenrechtsverletzung wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Darüber hinaus soll er Angaben über seinen Lieferanten sowie die Menge der unter Verwendung der Marken verkauften Produkte machen. Des Weiteren wird der Abgemahnte aufgefordert, einen Aufwendungserstattungsanspruch anzuerkennen, für dessen Bemessung ein Gegenstandswert von 250.000 Euro angesetzt wird.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Inhalt der Abmahnung:
Der konkrete Gegenstand der Abmahnung war eine angebliche Verwendung des VW-Logos, welches unter anderem durch die Bildmarke Nr. 000703983 geschützt wird. Zudem soll der Abgemahnte die Wortmarke "Volkswagen" verwendet haben, welche unter der Nr. 1147779 im Markenregister eingetragen ist. Bei den durch den Abgemahnten angebotenen Produkten soll es sich jedoch nicht um Produkte der Volkswagen AG handeln. Der Abgemahnte soll auch nicht zur Verwendung der Marken durch die Volkswagen AG berechtigt worden sein.
Forderungen der Abmahnung:
Aufgrund dieser angeblichen Markenrechtsverletzung wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Darüber hinaus soll er Angaben über seinen Lieferanten sowie die Menge der unter Verwendung der Marken verkauften Produkte machen. Des Weiteren wird der Abgemahnte aufgefordert, einen Aufwendungserstattungsanspruch anzuerkennen, für dessen Bemessung ein Gegenstandswert von 250.000 Euro angesetzt wird.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.