Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (168 mal gelesen)
Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, dem unlauteren Wettbewerb und der Wirtschaftskriminalität entgegen zu wirken, um so die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft aufrecht zu erhalten. Aktuell mahnen sie wegen einer Werbung für eine Magnetfeldtherapie ab. Alternative Heilmethoden werden immer beliebter, insofern werden auch umso häufiger Abmahnungen ausgesprochen.

Der Vorwurf hier lautet, dass die Abgemahnte eine Magnetfeldtherapie beworben habe, obwohl diese Werbung irreführend und täuschend gegenüber dem Kunden sei. Die Begründung des Verbandes dafür ist, dass es bei einer Magnetfeldtherapie nicht wissenschaftlich bewiesen ist, dass sie einen guten Effekt auf den menschlichen Körper habe. Durch die Werbung für die Magnetfeldtherapie soll eine Täuschung und Irreführung des Publikums über die Wirksamkeit der Therapie vorliegen. Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. sieht hierin einen Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. fordert daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer entsprechenden Kostenpauschale.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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