Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Premiunm-Eventservice UG wegen Werbeanzeigen auf eBay Kleinanzeigen
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (81 mal gelesen)
Zurzeit mahnt die Premiunm-Eventservice UG aus Berlin wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Werbeanzeigen auf eBay Kleinanzeigen ab.
Die haftungsbeschränkte Firma Premium-Eventservice UG aus Berlin bietet Möbel für Events, wie bspw. Stühle, Pavillons und Hussen an. Zurzeit verschickt sie Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay Kleinanzeigen anbieten und daher mit ihr im Wettbewerb stehen. Nach Ansicht der Premium-Eventservice UG weisen die von der Abmahnung betroffenen Händler dabei ein wettbewerbswidriges Verhalten auf. Die von ihnen geschalteten Anzeigen enthalten keinen Hinweis auf die gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, sodass der Verbraucher von einer privaten Anzeige ausgehen könnte. Dieses Auftreten als "Schein"-privater stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatz-Betrages gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Die könnte einem Schuldanerkenntnis entsprechen, durch welches Sie erklären, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die haftungsbeschränkte Firma Premium-Eventservice UG aus Berlin bietet Möbel für Events, wie bspw. Stühle, Pavillons und Hussen an. Zurzeit verschickt sie Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay Kleinanzeigen anbieten und daher mit ihr im Wettbewerb stehen. Nach Ansicht der Premium-Eventservice UG weisen die von der Abmahnung betroffenen Händler dabei ein wettbewerbswidriges Verhalten auf. Die von ihnen geschalteten Anzeigen enthalten keinen Hinweis auf die gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, sodass der Verbraucher von einer privaten Anzeige ausgehen könnte. Dieses Auftreten als "Schein"-privater stelle einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatz-Betrages gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Die könnte einem Schuldanerkenntnis entsprechen, durch welches Sie erklären, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.