Abmahnung: Kanzlei Nesselhauf für Herrn Christian Kaiser | Urheberrecht an Texten

23.03.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (75 mal gelesen)
Die Kanzlei Nesselhauf mahnt für Herrn Christian Kaiser, den Betreiber einer Website wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Texten ab.

Die Kanzlei Nesselhauf aus Hamburg mahnt für Herrn Christian Kaiser, den Betreiber einer Website wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Texten ab.

Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach über Abmahnungen der Kanzlei Nesselhauf für Herrn Christian Kaiser bezüglich angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Texten berichtet.

Inhalt der Abmahnung: 

Die Kanzlei Nesselhauf wirft dem Abgemahnten vor, einen Text auf seiner Internetseite veröffentlicht zu haben, ohne zu dieser Veröffentlichung berechtigt gewesen zu sein. Bei dem Text handelt es sich um den Steckbrief eines Kandidaten, welcher 2020 in der TV-Sendung "Ich bin ein Star- Holt mich hier raus!" ( Dschungelcamp) mitgespielt hat. Autor dieses Steckbriefs sei Herr Christian Kaiser. Nach Auffassung der Nesselhauf Rechtsanwälte sei dieser streitgegenständliche Text urheberrechtlich geschützt. Herr Christian Kaiser habe der Nutzung des Textes durch den Abgemahnten aber nie zugestimmt. Somit liege eine Zugänglichmachung ohne Zustimmung des Urhebers gemäß § 97 UrhG vor. Der Abgemahnte habe somit eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird seitens der Kanzlei Nesselhauf aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für den Fall zukünftiger Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Zudem soll der Abgemahnte Auskunft darüber erteilen, seit wann er den streitgegenständlichen Text auf seiner Website veröffentlicht habe. Auch wird der Abgemahnte aufgefordert Schadensersatz für die Textnutzung in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr zu zahlen. Auch die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten wird gefordert. Bei fristgerechter Zahlung wird dem Abgemahnten eine außergerichtliche Einigung im Wege einer einmaligen Pauschalzahlung  in Höhe von 1.200,00 Euro angeboten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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