Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch RA Robin Neuwirth wegen "Schein"-Privatverkäufen
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (109 mal gelesen)
Es mahnt RA Robin Neuwirth aus Stuttgart wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Auftreten als sog. "Schein"-Privater auf eBay.de ab.
RA Robin Neuwirth aus Stuttgart vertritt die Interessen eines Händlers, welcher online auf eBay unter "2015platine" gebrauchte Computerteile vertreibt. Er verschickt nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreiben und somit mit dem Mandanten des RA Robin Newirth im Wettbewerb stehen. Nach seiner Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass die Betroffenen, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreiben, jedoch privat auftreten. Durch dieses Auftreten als "Schein"-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung bis zum Ablauf der von RA Neuwirth gesetzten Frist, wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
RA Robin Neuwirth aus Stuttgart vertritt die Interessen eines Händlers, welcher online auf eBay unter "2015platine" gebrauchte Computerteile vertreibt. Er verschickt nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreiben und somit mit dem Mandanten des RA Robin Newirth im Wettbewerb stehen. Nach seiner Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass die Betroffenen, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreiben, jedoch privat auftreten. Durch dieses Auftreten als "Schein"-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung bis zum Ablauf der von RA Neuwirth gesetzten Frist, wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.