Abmahnung: RAe Schütz für die kauf mich GmbH |"Toten Hosen"-Tickets

27.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (131 mal gelesen)
Die RAe Schütz verschickten kürzlich wieder eine Abmahnung, in welcher der unerlaubte Weiterverkauf von Tickets gerügt wird.

Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten erneut die Interessen der kauf mich GmbH aus Altenmarkt a.d. Alz, welche als autorisierte Verkaufsstelle Tickets für die  Tournee der Band "Die Toten Hosen" verkauft. Die Rechtsanwälte verschickten kürzlich wieder eine Abmahnung, in welcher der unerlaubte Weiterverkauf von Tickets auf eBay gerügt wird.

Inhalt der Abmahnung:

Der von der Abmahnung Betroffene habe ein Ticket für die Tournee der "Toten Hosen" gekauft, um dieses auf eBay weiterzuverkaufen. Der Weiterverkauf dieses Tickets verstoße gegen Ziffer 8.2 der Ticket-AGB, welche beim erstmaligen Ticketkauf Gegenstand des Vertrags geworden seien.

Anliegen der kauf mich GmbH sei es, mit den in den AGB festgelegten Verkaufsbeschränkungen eine konsequente Verfolgung von Verstößen die gegen das soziale Preisgefüge der Band "Die Toten Hosen" verstoßen, vorzunehmen.

Des Weiteren läge eine Irreführung gemäß §5 UWG und eine unlautere Handlung gemäß §3 Abs. 3 UWG iVm Anhang Nr. 9 vor, da die zumindest konkludent aufgestellte Behauptung, dass durch den Ticketkauf über die Plattform eBay ein Besuchsrecht erworben werden würde, den Anwälten zufolge unzutreffend sei.

Forderung der Abmahnung:

Wegen dieser Verstöße fordern die Schütz Rechtsanwälte von dem Betroffenen die Abgabe einer  strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem soll der Abgemahnte eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 Euro zahlen. Auch soll er die angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 308,60 Euro erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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