Abmahnung RA Sandhage | Como Sonderposten GmbH
17.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (103 mal gelesen)
RA Sandhage verschickt erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für die Como Sonderposten GmbH.
Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin verschickt für die Como Sonderposten GmbH eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Werben mit einer CE-Zertifizierung auf der Plattform eBay und somit ein unlauteres und wettbewerbswidriges Handeln vorgeworfen.
Liegt eine CE-Kennzeichnung vor, so bedeutet es, dass das Produkt mit den geltenden EU-Richtlinien im Einklang steht. Fehlt wiederum die Kennzeichnung, ist das Produkt nicht verkehrsfähig.
Die CE-Kennzeichnung ist von den Gütesiegeln zu unterscheiden. Mit einem Gütesiegel wird eine Aussage über die Qualität des Produkts getätigt. Das CE-Kennzeichen erklärt ausschließlich die Konformität des Produktes. Eine unabhängige Prüfung erfolgt diesbezüglich nicht. Der Hersteller selbst bringt in der Regel die Kennzeichnung an das Produkt, bevor dieses in den Verkehr gebracht wird.
Es wurden in der Vergangenheit vermehrt Abmahnungen von Rechtsanwalt Sandhage im Auftrag von der Como Sonderposten GmbH versendet. Auf der folgenden Internetseite wurde bereits über eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Produktsicherungsgesetz berichtet:
https://ra-herrle.de/2020/09/25/ra-sandhage-como-sonderposten-gmbh/
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des Wettbewerbsverstoßes wird die Unterlassung des angemerkten Verhaltens verlangt. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird nicht gefordert.
Die entstandenen Rechtsanwaltskosten werden geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin verschickt für die Como Sonderposten GmbH eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Werben mit einer CE-Zertifizierung auf der Plattform eBay und somit ein unlauteres und wettbewerbswidriges Handeln vorgeworfen.
Liegt eine CE-Kennzeichnung vor, so bedeutet es, dass das Produkt mit den geltenden EU-Richtlinien im Einklang steht. Fehlt wiederum die Kennzeichnung, ist das Produkt nicht verkehrsfähig.
Die CE-Kennzeichnung ist von den Gütesiegeln zu unterscheiden. Mit einem Gütesiegel wird eine Aussage über die Qualität des Produkts getätigt. Das CE-Kennzeichen erklärt ausschließlich die Konformität des Produktes. Eine unabhängige Prüfung erfolgt diesbezüglich nicht. Der Hersteller selbst bringt in der Regel die Kennzeichnung an das Produkt, bevor dieses in den Verkehr gebracht wird.
Es wurden in der Vergangenheit vermehrt Abmahnungen von Rechtsanwalt Sandhage im Auftrag von der Como Sonderposten GmbH versendet. Auf der folgenden Internetseite wurde bereits über eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Produktsicherungsgesetz berichtet:
https://ra-herrle.de/2020/09/25/ra-sandhage-como-sonderposten-gmbh/
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des Wettbewerbsverstoßes wird die Unterlassung des angemerkten Verhaltens verlangt. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird nicht gefordert.
Die entstandenen Rechtsanwaltskosten werden geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.