Filesharing Abmahnung: Frommer Legal für Warner Bros. | Dune: Part Two
03.05.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (125 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickte eine Filesharing-Abmahnung, welche sich auf den Film "Dune: Part Two" bezog.
Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Dune: Part Two“. Die Abmahnung wird im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc. ausgesprochen.
Über den Film „Dune: Part Two“:
Der Film „Dune: Part Two“ ist ein US-amerikanischer Science-Fiction-Film und nach „Dune“ (2021) der zweite Teil von Denis Villeneuves Verfilmung von Frank Herberts „Der Wüstenplanet“. Es wird die Geschichte um den jungen Paul Atreides auf dem Wüstenplaneten Arrakis weitererzählt.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film „Dune: Part Two“ mittels eines Filesharing-Netzwerkes geteilt und dadurch die Urheberrechte der Warner Bros. Entertainment Inc. verletzt zu haben.
Aufgrund dieser angeblichen Rechtsverletzung wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 700,00 Euro und Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Dune: Part Two“. Die Abmahnung wird im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc. ausgesprochen.
Über den Film „Dune: Part Two“:
Der Film „Dune: Part Two“ ist ein US-amerikanischer Science-Fiction-Film und nach „Dune“ (2021) der zweite Teil von Denis Villeneuves Verfilmung von Frank Herberts „Der Wüstenplanet“. Es wird die Geschichte um den jungen Paul Atreides auf dem Wüstenplaneten Arrakis weitererzählt.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film „Dune: Part Two“ mittels eines Filesharing-Netzwerkes geteilt und dadurch die Urheberrechte der Warner Bros. Entertainment Inc. verletzt zu haben.
Aufgrund dieser angeblichen Rechtsverletzung wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 700,00 Euro und Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.