Wieder mahnt die Kanzlei Schroeder wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay ab
23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (178 mal gelesen)
Wieder mahnt die Kanzlei Schroeder wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay ab
RA Schroeder (Kanzlei Schroeder aus Kiel) ist bereits für das Versenden von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bekannt. Er verschickte nun Abmahnung an eine Person, welche Modellfahrzeuge auf der Plattform eBay.de zum Verkauf anbietet. Nach seiner Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreibt, jedoch privat auftritt.
Konkret wird dem Betroffenen in der aktuellen Abmahnung folgendes vorgeworfen:
- Irreführung über den gewerblichen Charakter der Angebote
- fehlende Anbieterkennzeichnung,
- fehlende Widerrufsbelehrung,
- fehlende Informationen zum Mängelhaftungsrecht und
- fehlende Einbindung des Links zur OS-Plattform.
Gefordert wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird ebenfalls der Ersatz der bereits entstandenen Kosten für die Abmahnung verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
RA Schroeder (Kanzlei Schroeder aus Kiel) ist bereits für das Versenden von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bekannt. Er verschickte nun Abmahnung an eine Person, welche Modellfahrzeuge auf der Plattform eBay.de zum Verkauf anbietet. Nach seiner Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreibt, jedoch privat auftritt.
Konkret wird dem Betroffenen in der aktuellen Abmahnung folgendes vorgeworfen:
- Irreführung über den gewerblichen Charakter der Angebote
- fehlende Anbieterkennzeichnung,
- fehlende Widerrufsbelehrung,
- fehlende Informationen zum Mängelhaftungsrecht und
- fehlende Einbindung des Links zur OS-Plattform.
Gefordert wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird ebenfalls der Ersatz der bereits entstandenen Kosten für die Abmahnung verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.