Abmahnung | Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb
02.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (40 mal gelesen)
Der Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. verschickt erneut eine Abmahnung an einen Fahrzeuganbieter.
Der Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. verschickt erneut eine Abmahnung an Fahrzeuganbieter im Internet.
Inhalt der Abmahnung:
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie unter dem Deckmantel eines Privatverkaufes Angebote auf Plattformen geschaltet haben, obwohl es aufgrund der Vielzahl der angebotenen Fahrzeuge als gewerblich einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass die gesetzlichen Informationspflichten, die bei einem gewerblichen Händler erforderlich sind, nicht erfüllt sind.
Die Anzahl der Mobilfunknummern unter den geschalteten Angeboten entspräche nicht dem Angebotsverhalten eines privaten Anbieters. So wurden derselben angegebenen Mobilfunknummer deutlich mehrere Anzeigen zugeordnet. Dies kann auf ein gewerbliches Handeln hindeuten.
Adressaten der Abmahnungen von dem Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. sind Privatanbieter von Fahrzeugen. Häufig sind die Anzeigen auf eBay Kleinanzeigen und mobile.de geschaltet.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des wettbewerbswidrigen Auftretens als privater Verkäufer wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Kosten der Abmahnung geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Der Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. verschickt erneut eine Abmahnung an Fahrzeuganbieter im Internet.
Inhalt der Abmahnung:
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie unter dem Deckmantel eines Privatverkaufes Angebote auf Plattformen geschaltet haben, obwohl es aufgrund der Vielzahl der angebotenen Fahrzeuge als gewerblich einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass die gesetzlichen Informationspflichten, die bei einem gewerblichen Händler erforderlich sind, nicht erfüllt sind.
Die Anzahl der Mobilfunknummern unter den geschalteten Angeboten entspräche nicht dem Angebotsverhalten eines privaten Anbieters. So wurden derselben angegebenen Mobilfunknummer deutlich mehrere Anzeigen zugeordnet. Dies kann auf ein gewerbliches Handeln hindeuten.
Adressaten der Abmahnungen von dem Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. sind Privatanbieter von Fahrzeugen. Häufig sind die Anzeigen auf eBay Kleinanzeigen und mobile.de geschaltet.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des wettbewerbswidrigen Auftretens als privater Verkäufer wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Kosten der Abmahnung geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.