Abmahnung: Daniel Sebastian mahnt wegen Filesharings ab | DigiRights Administration GmbH

18.01.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (238 mal gelesen)
Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt für die DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen angeblichem Filesharing ab.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt für die DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen angeblichem Filesharing ab.

Inhalt der Abmahnung: 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen verschiedene Tonaufnahmen im Internet in Filesharing Netzwerken (Bittorrent, eDonkey/eKard) zum Download angeboten zu haben. Ausschließliche Inhaberin an den Rechten dieser Tonaufnahmen, sei die DigiRights Administration GmbH. Diese habe dem Abgemahnten keine Erlaubnis zum Filesharing erteilt. Im Konkreten sollen folgende Werke Gegenstand des Vorwurfs sein:

"Martin Garix ft. Dua Lipa - Scared To Be Lonely"
"Starley - Call On Me"
"Kygo Elli Goulding - First Time"
"Kygo Ft. Selena Gomez - It Aint Me"

Auf den Sachverhalt sei die DigiRights Administration GmbH durch die Firma SKB UG aufmerksam geworden. Diese sei von der DigiRights Administration GmbH beauftragt worden, die Filesharing Plattformen zu überprüfen und rechtsverletzende Handlungen zu melden. Auf diesem Wege sei auch der Abgemahnte als Anschlussinhaber identifiziert worden. Aus den Daten des Providers gehe hervor, dass die streitgegenständliche IP-Adresse zum Tatzeitpunkt dem Internetanschluss des Abgemahnten zugeordnet gewesen sei. Da der Abgemahnte Anschlussinhaber dieses Anschlusses sei, bestehe die Vermutung er habe die Verletzungshandlung selbst begangen und die oben genannten Tonaufnahmen zum Download angeboten. Durch dieses Verhalten würde eine Rechtsverletzung der DigiRights Administration GmbH aus § 19a UrhG vorliegen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte Anschlussinhaber wird von Rechtsanwalt Sebastian aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese sieht für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe vor. Zudem soll der Abgemahnte zur außergerichtlichen Einigung einen Vergleichsvertrag unterzeichnen. Hierbei wird die Angelegenheit nach Zahlung eines Betrags von 1.200 Euro als erledigt angesehen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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