Kanzlei Waldorf Frommer mahnt das Filesharing des Filmes "Nymphomaniac 2" ab
24.09.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (66 mal gelesen)
Kanzlei Waldorf Frommer mahnt das Filesharing des Filmes "Nymphomaniac 2" ab
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit das Filesharing des Films "Nymphomaniac 2" ab.
"Nymphomaniac 2" ist ein europäisches Filmdrama von Regisseur Lars von Trier.
Die 40-jährige Nymphomanin Joe wird nach einer Schlägerei von einem alternden Junggesellen mit dem jüdischen Vornamen Seligman gerettet. In einem Gästebett in dessen Wohnung liegend erzählt sie diesem ihre sexuelle Lebensgeschichte.
Der Vorwurf der Abmahnung ist, dass der von der Abmahnung Betroffene den Film zum Download bereitgestellt habe.
Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren werden ein Lizenzschaden sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit das Filesharing des Films "Nymphomaniac 2" ab.
"Nymphomaniac 2" ist ein europäisches Filmdrama von Regisseur Lars von Trier.
Die 40-jährige Nymphomanin Joe wird nach einer Schlägerei von einem alternden Junggesellen mit dem jüdischen Vornamen Seligman gerettet. In einem Gästebett in dessen Wohnung liegend erzählt sie diesem ihre sexuelle Lebensgeschichte.
Der Vorwurf der Abmahnung ist, dass der von der Abmahnung Betroffene den Film zum Download bereitgestellt habe.
Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren werden ein Lizenzschaden sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.