Waldorf Frommer mahnt das Filesharing des Films „After Passion“ ab
05.05.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (56 mal gelesen)
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt das Filesharing des Films „After Passion“ ab
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit das Filesharing des Films „After Passion“ ab.
„After Passion“ ist ein US-amerikanischer Liebesfilm von Jenny Gage aus dem Jahr 2019.
Über den Film:
Die Welt von Tessa Young könnte nicht geordneter und perfekter sein mit dem Halt, den sie von ihrer Mutter und ihrem Freund bekommt. Doch das ändert sich schlagartig, als ihr neuer Lebensabschnitt an der Universität beginngt. Dort lernt sie Hardin Scott kennen, der so ganz anders ist als ihre vertraute Vorstellung vom Leben. Auch wenn sein Umgang mit ihr nicht von Freundlichkeit geprägt ist, fühlt sich Tessa auf magische Weise zu Hardin hingezogen.
Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:
Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film unzulässigerweise zum Download bereitgestellt zu haben.
Gefordert wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird ein Lizenzschaden, sowie die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit das Filesharing des Films „After Passion“ ab.
„After Passion“ ist ein US-amerikanischer Liebesfilm von Jenny Gage aus dem Jahr 2019.
Über den Film:
Die Welt von Tessa Young könnte nicht geordneter und perfekter sein mit dem Halt, den sie von ihrer Mutter und ihrem Freund bekommt. Doch das ändert sich schlagartig, als ihr neuer Lebensabschnitt an der Universität beginngt. Dort lernt sie Hardin Scott kennen, der so ganz anders ist als ihre vertraute Vorstellung vom Leben. Auch wenn sein Umgang mit ihr nicht von Freundlichkeit geprägt ist, fühlt sich Tessa auf magische Weise zu Hardin hingezogen.
Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:
Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film unzulässigerweise zum Download bereitgestellt zu haben.
Gefordert wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird ein Lizenzschaden, sowie die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.