Urheberrechtliche Abmahnung des Fotografen Philipp Schuster wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien
02.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (125 mal gelesen)
Zurzeit mahnt der Fotograf Philipp Schuster (Philipp Schuster Photography aus Wien, Österreich) wegen unerlaubter Verwendung und Veröffentlichung geschützter Fotografien auf Internetseiten ab.
Der Fotograf Philipp Schuster von Philipp Schuster Photography aus Wien verschickt derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene einzelne Fotos einer Fotoreihe von mehreren Fotografien, die den Prozess einer Haarverlängerung durch Extensions zeigen, auf einer Internetseite veröffentlicht hat. Hierdurch seien die Verwertungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen Philipp Schuster verletzt worden.
Philipp Schuster forder zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem verlangt er Auskunft über Herkunft der streitgegenständlichen Fotographien und zur Nutzungsdauer, sowie zum Nutzungsverhalten und aller weiteren beweiserheblichen Unterlagen. Auch wird Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung als auch der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten verlangt.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung des Fotografen Philipp Schuster betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
die Urheberrechtsverletzung eingestehen
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Der Fotograf Philipp Schuster von Philipp Schuster Photography aus Wien verschickt derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene einzelne Fotos einer Fotoreihe von mehreren Fotografien, die den Prozess einer Haarverlängerung durch Extensions zeigen, auf einer Internetseite veröffentlicht hat. Hierdurch seien die Verwertungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen Philipp Schuster verletzt worden.
Philipp Schuster forder zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem verlangt er Auskunft über Herkunft der streitgegenständlichen Fotographien und zur Nutzungsdauer, sowie zum Nutzungsverhalten und aller weiteren beweiserheblichen Unterlagen. Auch wird Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung als auch der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten verlangt.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung des Fotografen Philipp Schuster betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
die Urheberrechtsverletzung eingestehen
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.