Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Kanzlei Hoesmann wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (86 mal gelesen)
Erneut Abmahnungen der Kanzlei Hoesmann aus Berlin wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Auftreten als sog. "Schein"-Privater auf eBay.de.
Die Kanzlei Hoesmann aus Berlin vertritt die Interessen eines Händlers, welcher online auf eBay unter "cc-autoteile24" Autopflegeprodukte vertreibt. Die Kanzlei Hoesmann verschickt nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreiben und somit mit ihrem Mandanten im Wettbewerb stehen. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass die Betroffenen, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreiben, jedoch privat auftreten. Durch dieses Auftreten als "Schein"-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Die könnte einem Schuldanerkenntnis entsprechen, durch welches Sie erklären, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Kanzlei Hoesmann aus Berlin vertritt die Interessen eines Händlers, welcher online auf eBay unter "cc-autoteile24" Autopflegeprodukte vertreibt. Die Kanzlei Hoesmann verschickt nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreiben und somit mit ihrem Mandanten im Wettbewerb stehen. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass die Betroffenen, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreiben, jedoch privat auftreten. Durch dieses Auftreten als "Schein"-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Die könnte einem Schuldanerkenntnis entsprechen, durch welches Sie erklären, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.