Abmahnung des Rechtsanwalts Fortmeyer wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (130 mal gelesen)
Abmahnung des Rechtsanwalts Fortmeyer wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Rechtsanwalt Fortmeyer vertritt die Interessen seiner Mandantin, welche im Internet Hautpflegeprodukte und dekorative Kosmetik vertreibt. Er verschickte nun ein Schreiben, mit dem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.
Unter Verweis auf Angebote des von der Abmahnung Betroffenem im Internet würde sich dieser wettbewerbswidrig verhalten und über Verbraucherschutzvorschriften hinwegsetzen. Konkret werden ihm folgende Verstöße vorgeworfen:
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Rechtsanwalt Fortmeyer vertritt die Interessen seiner Mandantin, welche im Internet Hautpflegeprodukte und dekorative Kosmetik vertreibt. Er verschickte nun ein Schreiben, mit dem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.
Unter Verweis auf Angebote des von der Abmahnung Betroffenem im Internet würde sich dieser wettbewerbswidrig verhalten und über Verbraucherschutzvorschriften hinwegsetzen. Konkret werden ihm folgende Verstöße vorgeworfen:
- fehlende Informationen über das Widerrufsrecht
- Ausschluss des Widerrufsrechts
- fehlende Angaben zum Anbieter
- fehlende Grundpreis-Angaben entsprechend der Preisangabenverordnung
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.