Kanzlei Lubberger Lehment mahnt Markenrechtsverletzung ab | Duftnachahmungen
21.04.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (61 mal gelesen)
Kanzlei Lubberger Lehment mahnt Markenrechtsverletzung ab | Duftnachahmungen
Die Kanzlei Lubberger Lehment vertritt die Interessen der Beauté Prestige International und der Shiseido Germany GmbH. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem der Vorwurf einer Verletzung des Markenrechts erhoben wird.
Inhalt der Abmahnung:
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, im Internet Duftnachahmungen angeboten zu haben. Unter anderem umfasse dies auch die Marken „Dolche und Gabbana“, „D&G“ und weitere. diese werden markenmäßig und unzulässiger Weise verwendet, sodass Markenrechtsverstöße nach Art. 9 Abs. 2 lit a) und lit c) UMV vorliegen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte fordern aufgrund der Rechtsverletzung den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird eine Auskunftserteilung verlangt und die Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 150.000,00€ gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Lubberger Lehment vertritt die Interessen der Beauté Prestige International und der Shiseido Germany GmbH. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem der Vorwurf einer Verletzung des Markenrechts erhoben wird.
Inhalt der Abmahnung:
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, im Internet Duftnachahmungen angeboten zu haben. Unter anderem umfasse dies auch die Marken „Dolche und Gabbana“, „D&G“ und weitere. diese werden markenmäßig und unzulässiger Weise verwendet, sodass Markenrechtsverstöße nach Art. 9 Abs. 2 lit a) und lit c) UMV vorliegen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte fordern aufgrund der Rechtsverletzung den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird eine Auskunftserteilung verlangt und die Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 150.000,00€ gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.