Filesharing Abmahnung: Frommer Legal für LEONINE Licensing GmbH | „The Iron Claw“
05.06.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (105 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal mahnt im Namen der LEONINE Licensing GmbH aufgrund von Filesharingvorwürfen ab. Es um den Film „The Iron Claw“.
Im Auftrage der LEONINE Licensing GmbH verschickt die Kanzlei Frommer Legal aus München erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „The Iron Claw“.
Über den Film „The Iron Claw“:
The Iron Claw ist ein Filmdrama von Sean Durkin. Es handelt sich dabei um eine Filmbiografie, die die Geschichte rund um Profi-Wrestler Fritz von Erich (Holt McCallany), die von ihm mit seinen Söhnen Kevin (Zac Efron), Kerry (Jeremy Allen White) und David (Harris Dickinson) ab den 1960er-Jahren aufgebaute Wrestler-Familiendynastie und von den tragischen Ereignissen im Laufe der Jahre erzählt.
Der Film kam im Dezember 2023 in die deutschen und amerikanischen Kinos, seine Filmrechte liegen bei der LEONINE Licensing GmbH.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film „The Iron Claw“ mittels eines Filesharing-Netzwerkes geteilt und dadurch die Urheberrechte der LEONINE Licensing GmbH zu haben.
Aufgrund dieser angeblichen Rechtsverletzung wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 700,00 Euro und Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro gefordert. Zzgl. der Umsatzsteuer ergibt sich somit insgesamt der zu zahlende Betrag von 980,60 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Im Auftrage der LEONINE Licensing GmbH verschickt die Kanzlei Frommer Legal aus München erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „The Iron Claw“.
Über den Film „The Iron Claw“:
The Iron Claw ist ein Filmdrama von Sean Durkin. Es handelt sich dabei um eine Filmbiografie, die die Geschichte rund um Profi-Wrestler Fritz von Erich (Holt McCallany), die von ihm mit seinen Söhnen Kevin (Zac Efron), Kerry (Jeremy Allen White) und David (Harris Dickinson) ab den 1960er-Jahren aufgebaute Wrestler-Familiendynastie und von den tragischen Ereignissen im Laufe der Jahre erzählt.
Der Film kam im Dezember 2023 in die deutschen und amerikanischen Kinos, seine Filmrechte liegen bei der LEONINE Licensing GmbH.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film „The Iron Claw“ mittels eines Filesharing-Netzwerkes geteilt und dadurch die Urheberrechte der LEONINE Licensing GmbH zu haben.
Aufgrund dieser angeblichen Rechtsverletzung wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 700,00 Euro und Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro gefordert. Zzgl. der Umsatzsteuer ergibt sich somit insgesamt der zu zahlende Betrag von 980,60 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.