Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte für die kauf mich GmbH

19.10.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (71 mal gelesen)
Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte für die kauf mich GmbH wegen Weiterverkaufs von "Toten Hosen"-Tickets

Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der kauf mich GmbH, welche als autorisierte Vorverkaufsstelle Tickets für die zwischenzeitlich abgesagte Tournee der Band "Die Toten Hosen" verkauft. Die Rechtsanwälte verschickten kürzlich eine Abmahnung, in welcher der unerlaubte Weiterverkauf von Tickets gerügt wird.

Inhalt der Abmahnung:

Der von der Abmahnung Betroffene habe eine Vielzahl von Tickets für die Tournee der Toten Hosen gekauft, um diese weiterzuverkaufen. Aufgrund der Vielzahl der angebotenen Tickets würde ein gewerblicher Handel vorliegen und somit stehe der Abgemahnte in konkretem Wettbewerbsverhältnis zur kauf mich GmbH. Der Weiterverkauf verstoße gegen die AGB, welche beim erstmaligen Ticketkauf Gegenstand des Vertrags geworden seien.

Ebenso würde der Abgemahnte wettbewerbswidrig handeln, da er die Tickets "unter systematischer Verschleierung" seiner Identität als gewerblicher Händler/Weiterverkäufer beziehe. Dies würde gegen §4 Nr. 4 UWG verstoßen.

Des Weiteren läge eine Irreführung gem. §5 UWG und eine unlautere Handlung gem. §3 Abs. 3 UWG iVm Anhang Nr. 9 vor, da die zumindest konkludent aufgestellte Behauptung, dass durch den Ticketkauf über die Plattform eBay ein Besuchsrecht erworben werden würde, den Anwälten zufolge unzutreffend sei.

Forderung der Abmahnung:

Wegen dieser Verstöße fordern die Schütz Rechtsanwälte von dem Betroffenen die Abgabe einer  Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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