Abmahnung Kanzlei KIRBERG für Böhmer | Urheberrechtsverletzung
06.02.2025, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (87 mal gelesen)
Die Kanzlei Kirberg mahnte mit dem Vorwurf einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ab.
Die Kanzlei KIRBERG aus Hamburg verschickte eine Abmahnung im Auftrag der Fotografin Böhmer aus Berlin. Die Abmahnung bezog sich auf eine angebliche Urheberrechtsverletzung an Fotografien.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Fotoaufnahmen der Fotografin Böhmer auf seiner Website zu Referenzzwecken online gestellt hat. Ohne zuvor die entsprechenden Nutzungsrechte eingeholt zu haben und die Fotografin als Urheberin zu benennen.
Bei der Fotografie handelt es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG. Indem die Fotoaufnahme verwendet wurde, ohne die entsprechenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte eingeholt zu haben, werden die ausschließlichen Rechte der Fotografin zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung gem. den §§ 16, 19a UrhG verletzt. Indem die Fotografin nicht als Urheberin benannt wird, würde der Abgemahnte gegen § 13 UrhG verstoßen. Die Nutzung eines Bildausschnitts würde gegen § 23 UrhG verstoßen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Es wird ein Angebot zur nachträglichen Lizenzierung der Nutzung für die Vergangenheit und die Zukunft, die eine Zahlung des Lizenzhonorars in Höhe von 1.701,30 Euro beinhaltet, gemacht. Falls dieses angenommen werden würde, wäre dann auch ein Copyright Vermerk unter dem Foto anzubringen. Außerdem wird die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 320,11 Euro gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollt
Die Kanzlei KIRBERG aus Hamburg verschickte eine Abmahnung im Auftrag der Fotografin Böhmer aus Berlin. Die Abmahnung bezog sich auf eine angebliche Urheberrechtsverletzung an Fotografien.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Fotoaufnahmen der Fotografin Böhmer auf seiner Website zu Referenzzwecken online gestellt hat. Ohne zuvor die entsprechenden Nutzungsrechte eingeholt zu haben und die Fotografin als Urheberin zu benennen.
Bei der Fotografie handelt es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG. Indem die Fotoaufnahme verwendet wurde, ohne die entsprechenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte eingeholt zu haben, werden die ausschließlichen Rechte der Fotografin zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung gem. den §§ 16, 19a UrhG verletzt. Indem die Fotografin nicht als Urheberin benannt wird, würde der Abgemahnte gegen § 13 UrhG verstoßen. Die Nutzung eines Bildausschnitts würde gegen § 23 UrhG verstoßen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Es wird ein Angebot zur nachträglichen Lizenzierung der Nutzung für die Vergangenheit und die Zukunft, die eine Zahlung des Lizenzhonorars in Höhe von 1.701,30 Euro beinhaltet, gemacht. Falls dieses angenommen werden würde, wäre dann auch ein Copyright Vermerk unter dem Foto anzubringen. Außerdem wird die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 320,11 Euro gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollt