Filesharing-Abmahnung Frommer Legal | Film "Looper"

05.10.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (57 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickt erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings.

Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München verschickt eine Abmahnung im Auftrag der LEONINE Licensing AG, ebenfalls aus München, mit dem Vorwurf des Filesharings an dem Film „Looper“.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er den Film „Looper“ unerlaubt in der Tauschbörse Bittorent zum Download angeboten und folglich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. Looper ist ein US-amerikanischer Science-Fiction-Film von Rian Johnson aus dem Jahr 2012.

In der letzten Zeit wurde schon auf den folgenden Internetseiten vermehrt über Abmahnungen von der Kanzlei Frommer Legal mit dem Vorwurf des Filesharings an diversen Filmen berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/09/30/filesharing-abmahnung-frommer-legal-film-tschick/

https://ra-herrle.de/2021/09/15/abmahnung-der-kanzlei-frommer-legal-snowden-und-palm-springs/

https://ra-herrle.de/2021/09/27/filesharing-abmahnung-frommer-legal-wegen-vergiftete-wahrheit/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund des Vorwurfs des Filesharings wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
 
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
 
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

 

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