Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Fernsehserie "Babylon Berlin"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (147 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Fernsehserie "Babylon Berlin"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickt sie in ihrem Namen ein Schreiben, in dem das Filesharing der Fernsehserie"Babylon Berlin" abgemahnt wird. Die Fernsehserie Babylon Berlin spielt in den "Goldenen 20er Jahren", einer Zeit des Umbruchs, und handelt von der Versetzung des jungen Kommissars Gereon Rath von Köln nach Berlin, wo er durch seine Ermittlungen mit Drogen, Korruption, Kunst und Extremismus konfrontiert wird.

Die Abmahnung beschreibt vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an folgenden geschützten Werken:
  • Babylon Berlin TV Folge 1
  • Babylon Berlin TV Folge 6
  • Babylon Berlin TV Folge 8
Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Betroffenen in der Abmahnung den Upload der Folgen über ein BitTorrent-Netzwerk vor.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer fristgemäßen strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls werden ein Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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