Abmahnung CBH RAe | Louis Vuitton | Markenrecht

10.02.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (191 mal gelesen)
Die CBH RAe verschicken für Louis Vuitton Malletier markenrechtliche Abmahnungen.

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner aus Hamburg im Auftrag von Louis Vuitton Malletier aus Paris Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen verschickt haben soll.

Inhalt der Abmahnung:

Louis Vuitton Malletier ist ein französischer Hersteller von Luxuswaren.

Die Abgemahnten sind Kleinunternehmer|innen, die sogenannte „Custom“ Artikel herstellen. Die Anbieter sind zumeist auf Instagram oder anderen Plattformen vertreten. Es werden Produkte gekauft, die im Einkauf deutlich günstiger sind, als Originalwaren von Louis Vuitton. Diese Produkte werden von den Abgemahnten mit dem sogenannten Toile Monogram, das als Unionsmarke geschützt ist, und/oder mit dem „LV“- Zeichen versehen.

Folglich werden Markenrechtsverletzungen geltend gemacht.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Kanzlei CBH im Auftrag von Louis Vuitton Malletier berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/12/06/abmahnung-cbh-rechtsanwaelte-fuer-louis-vuitton-falsifikat-marke-louis-vuitton/

https://ra-herrle.de/2021/09/30/abmahnung-der-cbh-rechtsanwaelte-louis-vuitton/

https://ra-herrle.de/2021/01/18/abmahnung-cbh-rechtsanwaelte-mahnen-fuer-louis-vuitton-ab-marke-louis-vuitton/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzungen wird ein Schadensersatz verlangt, der von der Höhe der erzielten Gewinne abhängig ist.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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