Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer wegen Verstoßes gegen die Preisangaben-Verordnung
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (96 mal gelesen)
Abmahnung der Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen im Auftrag der Immolox UG wegen Verstoßes gegen die Preisangaben-Verordnung.
Die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen vertreten die Interessen der Immolox UG. Sie verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche gewerblich online Auftreten und dabei nach ihrer Ansicht die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht einhalten. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen in einem online Angebot auf Vermietung einer Ferienwohnung zwar die Übernachtungskosten und die Endreinigungspauschale, jedoch keinen Endpreis angegeben zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen die PAngV dar. Daneben läge zudem ein Verstoß gegen §§ 8 I, 3 Nr. 1 UWG vor, welcher Ansprüche der Immolox UG begründen würde.
Durch das Schreiben fordern die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer aus Bremen vertreten die Interessen der Immolox UG. Sie verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche gewerblich online Auftreten und dabei nach ihrer Ansicht die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht einhalten. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen in einem online Angebot auf Vermietung einer Ferienwohnung zwar die Übernachtungskosten und die Endreinigungspauschale, jedoch keinen Endpreis angegeben zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen die PAngV dar. Daneben läge zudem ein Verstoß gegen §§ 8 I, 3 Nr. 1 UWG vor, welcher Ansprüche der Immolox UG begründen würde.
Durch das Schreiben fordern die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.