Kanzlei Sarwari mahnt für Berlin Media Art JT e.K. ab | Erotikfilm
10.06.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (59 mal gelesen)
Kanzlei Sarwari mahnt für Berlin Media Art JT e.K. ab | Erotikfilm
Die Kanzlei Sarwari aus Hamburg verschickt derzeit eine Abmahnung für die Berlin Media Art JT e.K. Darin wird der Vorwurf des Filesharings eines Erotikfilms erhoben.
Inhalt der Abmahnung:
Die Berlin Media Art JT e.K. ist, der Abmahnung zufolge, Inhaberin der Rechte und Herstellerin des Erotikfilms. Der von der Abmahnung Betroffene habe diesen Erotikfilm auf einem Filesharing-Portal angeboten. Dies sei jedoch unerlaubterweise geschehen. Somit seien die Rechte der Berlin Media Art JT e.K. verletzt worden.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund der Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Sarwari für ihre Mandantin von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird die Zahlung eines Schadensersatzes verlangt und die Beseitigung des Urheberrechtsverstoßes.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Sarwari aus Hamburg verschickt derzeit eine Abmahnung für die Berlin Media Art JT e.K. Darin wird der Vorwurf des Filesharings eines Erotikfilms erhoben.
Inhalt der Abmahnung:
Die Berlin Media Art JT e.K. ist, der Abmahnung zufolge, Inhaberin der Rechte und Herstellerin des Erotikfilms. Der von der Abmahnung Betroffene habe diesen Erotikfilm auf einem Filesharing-Portal angeboten. Dies sei jedoch unerlaubterweise geschehen. Somit seien die Rechte der Berlin Media Art JT e.K. verletzt worden.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund der Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Sarwari für ihre Mandantin von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird die Zahlung eines Schadensersatzes verlangt und die Beseitigung des Urheberrechtsverstoßes.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.