Filesharing | Waldorf Frommer mahnt ab | „Catch Me!“
08.06.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (60 mal gelesen)
Filesharing | Waldorf Frommer mahnt ab | „Catch Me!“
„Catch Me!“ ist eine US-amerikanische Actionkomödie von dem Regisseur Jeff Tomsic aus dem Jahr 2018.
Über den Film:
Fünf Jugendfreunde spielen seit ihrer Kindheit Fangen. Auch jetzt noch, knapp 30 Jahre nach Beginn des Spiels, veranstalten sie es jedes Jahr im Mai. Dieses Jahr heiratet Jerry, der einzige der fünf Freunde, der noch nie geschlagen wurde, im Mai. Seine Freunde versuchen natürlich, ihn zu fangen, doch Jerry hat einige Tricks auf Lager. Spielregelwidrige Einmischungen seitens Ehefrauen, Verlobten und Ex-Freundinnen sorgen für zusätzlichen Wirbel.
Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:
Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film „Catch Me!“ im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.
Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
„Catch Me!“ ist eine US-amerikanische Actionkomödie von dem Regisseur Jeff Tomsic aus dem Jahr 2018.
Über den Film:
Fünf Jugendfreunde spielen seit ihrer Kindheit Fangen. Auch jetzt noch, knapp 30 Jahre nach Beginn des Spiels, veranstalten sie es jedes Jahr im Mai. Dieses Jahr heiratet Jerry, der einzige der fünf Freunde, der noch nie geschlagen wurde, im Mai. Seine Freunde versuchen natürlich, ihn zu fangen, doch Jerry hat einige Tricks auf Lager. Spielregelwidrige Einmischungen seitens Ehefrauen, Verlobten und Ex-Freundinnen sorgen für zusätzlichen Wirbel.
Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:
Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film „Catch Me!“ im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.
Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.