Neue Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Volker Jakob wegen Verletzungen von Informationspflichten
09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (84 mal gelesen)
Abmahnung des RA Volker Jakob aus Bad Endbach wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Verletzung von Informationspflichten
Der Rechtsanwalt Volker Jakob aus Bad Endbach vertritt die Interessen eines Händlers, welcher online als gewerblicher Händler auftritt. RA Volker Jakob verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte online vertreibt und somit mit dem Mandanten des RA Volker Jakob im Wettbewerb steht. Nach seiner Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Der Rechtsanwalt Volker Jakob aus Bad Endbach vertritt die Interessen eines Händlers, welcher online als gewerblicher Händler auftritt. RA Volker Jakob verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte online vertreibt und somit mit dem Mandanten des RA Volker Jakob im Wettbewerb steht. Nach seiner Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere
- eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- das Fehlen eines Widerrufsformulares
- das Fehlen von Informationen bzgl. der einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
- das Fehlen von Informationen, wie der Kunde Fehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann und
- das Fehlen von Informationen, ob der Vertragstext vom Unternehmer gespeichert wird und ob und ggf. wie er dem Verbraucher zugänglich ist.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.