Abmahnung: RuhrKanzlei für VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA| Ticketverkauf Kleinanzeigen
13.05.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (60 mal gelesen)
Die RuhrKanzlei mahnt erneut für die VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA wegen Weiterveräußerungsvorwürfen auf nicht autorisierte Zweitmarktplattformen ab.
Die RuhrKanzlei aus Dortmund verschickt erneut für die VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Anbietens von Tickets über eine nicht autorisierte Zweitmarktplattform.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Tickets von VFL Bochum über eine private Anzeige auf der Plattform Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) von VFL Bochum verstoßen haben soll.
Die VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA habe ein Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden. Privatverkäufe von Tickets auf Onlineplattformen sind nach den ATGB in der Regel unzulässig (Nr. 8.2 der ATGB Stand 19.05.2023).
Der Abgemahnte soll folglich mit dem Verkauf gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) verstoßen haben.
Ähnliche Abmahnungen:
Über ähnliche Abmahnungen der RuhrKanzlei hatten wir auch in der Vergangenheit bereits berichtet. Dabei wurde die RuhrKanzlei unter anderem für Werder Bremen, Borussia Dortmund, Eintracht Frankfurt und den VfL Wolfsburg tätig. Gegenstand der Abmahnungen waren Verstöße gegen die ATGBs der jeweiligen Vereine.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund des unzulässigen Weiterverkaufs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Fristsetzung vom Adressaten der Abmahnung verlangt. Zudem wird die Erstattung der entstandenen Kosten in Höhe von 353,60 Euro gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die RuhrKanzlei aus Dortmund verschickt erneut für die VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Anbietens von Tickets über eine nicht autorisierte Zweitmarktplattform.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Tickets von VFL Bochum über eine private Anzeige auf der Plattform Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) von VFL Bochum verstoßen haben soll.
Die VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA habe ein Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden. Privatverkäufe von Tickets auf Onlineplattformen sind nach den ATGB in der Regel unzulässig (Nr. 8.2 der ATGB Stand 19.05.2023).
Der Abgemahnte soll folglich mit dem Verkauf gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) verstoßen haben.
Ähnliche Abmahnungen:
Über ähnliche Abmahnungen der RuhrKanzlei hatten wir auch in der Vergangenheit bereits berichtet. Dabei wurde die RuhrKanzlei unter anderem für Werder Bremen, Borussia Dortmund, Eintracht Frankfurt und den VfL Wolfsburg tätig. Gegenstand der Abmahnungen waren Verstöße gegen die ATGBs der jeweiligen Vereine.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund des unzulässigen Weiterverkaufs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Fristsetzung vom Adressaten der Abmahnung verlangt. Zudem wird die Erstattung der entstandenen Kosten in Höhe von 353,60 Euro gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.