Filesharing Abmahnung: Frommer Legal für Warner Bros. | „House of the Dragon"
30.10.2023, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (61 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um die Serie „House of the Dragon“. Die Abmahnungen werden im Auftrage der Warner Bros Entertainment Inc. ausgesprochen.
Über die Serie "House of the Dragon":
House of the Dragon ist eine Prequelserie des Fantasyepos Game of Thrones.
Das Spin-off spielt etwa 200 Jahre vor Game of Thrones und handelt vom aufkommenden Erbfolgekrieg innerhalb des Herrscherhauses Targaryen.
Inhalt und Forderung der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing der Serie "House of the Dragon" vorgeworfen.
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.350,00 Euro und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 308,60 Euro gefordert. Der insgesamt zu zahlende Betrag beläuft sich somit auf 1658,60 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Über die Serie "House of the Dragon":
House of the Dragon ist eine Prequelserie des Fantasyepos Game of Thrones.
Das Spin-off spielt etwa 200 Jahre vor Game of Thrones und handelt vom aufkommenden Erbfolgekrieg innerhalb des Herrscherhauses Targaryen.
Inhalt und Forderung der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing der Serie "House of the Dragon" vorgeworfen.
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.350,00 Euro und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 308,60 Euro gefordert. Der insgesamt zu zahlende Betrag beläuft sich somit auf 1658,60 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.