Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft wegen Fehlens eines OS-Links
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (86 mal gelesen)
Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht durch Unterlassen einer OS-Verlinkung.
Die ITB (internet technology and business law) Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig vertritten die Interessen eines Mandanten, welcher online auf der Verkaufsplattform eBay Produkte vertreibt. Sie verschickt nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ähnliche Produkte online zum Verkauf anbieten. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass es dem Verkaufsangebot an einem klickbaren Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Link) mangelt. Dieser Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht würde Ansprüche ihres Mandanten begründen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die ITB (internet technology and business law) Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig vertritten die Interessen eines Mandanten, welcher online auf der Verkaufsplattform eBay Produkte vertreibt. Sie verschickt nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ähnliche Produkte online zum Verkauf anbieten. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass es dem Verkaufsangebot an einem klickbaren Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Link) mangelt. Dieser Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht würde Ansprüche ihres Mandanten begründen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.