Abmahnung: Kanzlei Sarwari mahnt für VPS Film-Entertainment GmbH ab | Erotikfilm
01.02.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (62 mal gelesen)
Die Kanzlei Sarwari aus Hamburg mahnt für die VPS Film-Entertainment GmbH aus Herschweiler-Pettersheim, Anschlussinhaber wegen Filesharing eines Erotikfilms ab.
Die Kanzlei Sarwari aus Hamburg mahnt für die VPS Film-Entertainment GmbH aus Herschweiler-Pettersheim, Anschlussinhaber wegen Filesharing eines Erotikfilms ab.
Inhalt und Forderung der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Erotikfilm "MARC DORCEL - Eine Nacht in Paris" oder Teile dessen unerlaubt im Internet verbreitet zu haben. Dies stelle gem. §§ 16, 19a UrhG einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Der Verstoß wäre durch die Firma CS Electronic-IT entdeckt worden. Diese Firma habe die die VPS Film-Entertainment GmbH mit der Recherche von Urheberrechtsverletzungen auf den verschiedenen Filesharing-Plattformen beauftragt.
Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Sarwari die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes (vorliegend 600 Euro) und die Erstattung der Anwaltskosten(vorliegend 270,99 Euro/insgesamt 870,99 Euro). Im Interesse einer schnellen Erledigung, bietet die Kanzlei Sarwari dem Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe vom 650 Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Sarwari aus Hamburg betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Sarwari aus Hamburg mahnt für die VPS Film-Entertainment GmbH aus Herschweiler-Pettersheim, Anschlussinhaber wegen Filesharing eines Erotikfilms ab.
Inhalt und Forderung der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Erotikfilm "MARC DORCEL - Eine Nacht in Paris" oder Teile dessen unerlaubt im Internet verbreitet zu haben. Dies stelle gem. §§ 16, 19a UrhG einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Der Verstoß wäre durch die Firma CS Electronic-IT entdeckt worden. Diese Firma habe die die VPS Film-Entertainment GmbH mit der Recherche von Urheberrechtsverletzungen auf den verschiedenen Filesharing-Plattformen beauftragt.
Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Sarwari die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes (vorliegend 600 Euro) und die Erstattung der Anwaltskosten(vorliegend 270,99 Euro/insgesamt 870,99 Euro). Im Interesse einer schnellen Erledigung, bietet die Kanzlei Sarwari dem Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe vom 650 Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Sarwari aus Hamburg betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.