Abmahnung RAe Steinpichler | KARE Design GmbH | Fotografien
24.02.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (43 mal gelesen)
Die RAe Steinpichler verschicken für die KARE Design GmbH eine urheberrechtliche Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Steinpichler aus München im Auftrag der KARE Design GmbH aus Garching eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt haben sollen.
Inhalt der Abmahnung:
Der Empfänger der Abmahnung ist ein Händler, der auf eBay Kleinanzeigen tätig ist. Ihm wird vorgeworfen, dass er eine erhebliche Anzahl an Fotografien verwendet haben soll, an denen die KARE Design GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat. Die gerügten Lichtbilder sollen zumindest als Lichtbildwerke im Sinne des § 72 UrhG geschützt sein.
Der Nutzung der Lichtbilder wurde von der KARE Design GmbH nicht zugestimmt, sodass dies eine Verletzung gemäß § 13 UrhG darstelle.
Folglich wird eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der gerügten Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Schadensersatz über 300.000 Euro verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten über 15.000 Euro geltend gemacht, da der Gegenstandswert über 2 Millionen Euro liegen soll.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Steinpichler aus München im Auftrag der KARE Design GmbH aus Garching eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt haben sollen.
Inhalt der Abmahnung:
Der Empfänger der Abmahnung ist ein Händler, der auf eBay Kleinanzeigen tätig ist. Ihm wird vorgeworfen, dass er eine erhebliche Anzahl an Fotografien verwendet haben soll, an denen die KARE Design GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat. Die gerügten Lichtbilder sollen zumindest als Lichtbildwerke im Sinne des § 72 UrhG geschützt sein.
Der Nutzung der Lichtbilder wurde von der KARE Design GmbH nicht zugestimmt, sodass dies eine Verletzung gemäß § 13 UrhG darstelle.
Folglich wird eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der gerügten Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Schadensersatz über 300.000 Euro verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten über 15.000 Euro geltend gemacht, da der Gegenstandswert über 2 Millionen Euro liegen soll.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.