Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Hoesmann wegen Verletzungen von Informationspflichten auf eBay
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (87 mal gelesen)
Es mahnt die Kanzlei Hoesmann aus Berlin wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Verletzung von Informationspflichten auf eBay ab.
Die Kanzlei Hoesmann aus Berlin vertritt die Interessen eines Händlers, welcher online auf eBay unter "klaus58" beispielsweise Rasierklingen vertreibt. Sie verschickt nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay.de vertreiben und somit mit dem Mandanten Kanzlei Hoesmann im Wettbewerb stehen. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass die Betroffenen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzen. Zudem fehle es an einer Verlinkung zur Online Streitschlichtungs-Plattform (OS-Plattform).
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Kanzlei Hoesmann aus Berlin vertritt die Interessen eines Händlers, welcher online auf eBay unter "klaus58" beispielsweise Rasierklingen vertreibt. Sie verschickt nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay.de vertreiben und somit mit dem Mandanten Kanzlei Hoesmann im Wettbewerb stehen. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass die Betroffenen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzen. Zudem fehle es an einer Verlinkung zur Online Streitschlichtungs-Plattform (OS-Plattform).
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.