Filesharing Abmahnung: Frommer Legal | Film "Mad Max: Fury Road"

17.01.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (41 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Mad Max: Fury Road".

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Mad Max: Fury Road"

Über den Film "Mad Max: Fury Road":

Der Film "Mad Max: Fury Road" ist ein US-amerikanischer Endzeitfilm aus dem Jahr 2015. Der Film kam am 7. Mai 2015 in die US-Kinos und am 14. Mai 2015 in die deutschen Kinos. Regie führte George Miller.


Der Film "Mad Max: Fury Road" handelt von zwei Außenseitern die in einer trüben Wüstenlandschaft leben. Diese zwei Außenseiter sind Max, ein Mann der Tat und weniger Worte, der nach dem Verlust seiner Frau und seines Kindes Seelenfrieden sucht – und die elitäre Furiosa, eine Frau der Tat, die glaubt, dass sie ihr Überleben sichern kann, wenn sie es aus der Wüste bis in ihre Heimat schafft. Als Max gerade beschlossen hat, dass er alleine besser dran ist, trifft er auf eine Gruppe in einem Kampfwagen, hinter dessen Steuer Furiosa sitzt. Die Flüchtlinge, darunter Splendid und andere Ex-Sklavinnen, sind dem Warlord Immortan Joe entkommen, der ihnen nun nachstellt – denn Frauen sind zur Ware geworden, wertvoll wie Wasser und Benzin. Die Konfrontation zwischen Immortan Joes Banden und den Flüchtlingen führt zum temporeichen, staubigen Straßenkrieg.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Mad Max: Fury Road" vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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