Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes "Crazy Rich"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (273 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes "Crazy Rich"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickt sie in ihrem Namen ein Schreiben, in dem das Filesharing des Films "Crazy Rich" abgemahnt wird.

Der Film "Crazy Rich" (Originaltitel: Crazy Rich Asians) ist eine US-amerikanische romantische Komödie von Jon Chu, die auf dem gleichnamigen Roman von Kevin Kwan basiert. Der Film handelt von einer jungen asiatisch-amerikanischen Professorin, die die Familie ihres Freundes kennenlernt und dabei herausfindet, dass diese eine der reichsten Singapurs ist.

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert vom dem Abgemahnten:

  • Abgabe einer fristgemäßen, strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Lizenzschadensersatz
  • Ersatz der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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