Abmahnung: Kanzlei Dr. Bahr mahnt für Quante-Design GmbH & Co. KG ab | TÜV-Siegel
19.04.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (80 mal gelesen)
Die Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg mahnt für die Quante-Design GmbH & Co. KG aus Lippetal einen Händler wegen angeblich fehlerhafter Werbung mit TÜV-Siegeln ab.
Die Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg mahnt für die Quante-Design GmbH & Co. KG aus Lippetal einen Händler wegen angeblich fehlerhafter Werbung mit TÜV-Siegeln ab.
Inhalt der Abmahnung:
Die Quante-Design GmbH & Co. KG bietet hauptsächlich Sonnenschirme und Zubehör für Sonnenschirme zum Kauf an. Der abgemahnte Händler bietet ebenfalls Sonnenschirme zum Kauf an. In der Abmahnung wird dem Abgemahnten von der Quante-Design GmbH & Co. KG vorgeworfen, seine Produkte mit TÜV-Siegeln zu bewerben. Die Quante-Design GmbH & Co. KG habe die Werbung mit einem solchen TÜV-Siegel auf der Website des Abgemahnte in einem PDF-Katalog gefunden.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte Händler wird von der Kanzlei Dr. Bahr aufgefordert die Werbung mit dem TÜV-Siegel zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Eine solche Erklärung sieht für zukünftige Verstöße des Abgemahnten die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Zudem soll der Abgemahnte Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 Euro zahlen. Es wird somit Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 1.134,55 Euro gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg mahnt für die Quante-Design GmbH & Co. KG aus Lippetal einen Händler wegen angeblich fehlerhafter Werbung mit TÜV-Siegeln ab.
Inhalt der Abmahnung:
Die Quante-Design GmbH & Co. KG bietet hauptsächlich Sonnenschirme und Zubehör für Sonnenschirme zum Kauf an. Der abgemahnte Händler bietet ebenfalls Sonnenschirme zum Kauf an. In der Abmahnung wird dem Abgemahnten von der Quante-Design GmbH & Co. KG vorgeworfen, seine Produkte mit TÜV-Siegeln zu bewerben. Die Quante-Design GmbH & Co. KG habe die Werbung mit einem solchen TÜV-Siegel auf der Website des Abgemahnte in einem PDF-Katalog gefunden.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte Händler wird von der Kanzlei Dr. Bahr aufgefordert die Werbung mit dem TÜV-Siegel zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Eine solche Erklärung sieht für zukünftige Verstöße des Abgemahnten die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Zudem soll der Abgemahnte Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 Euro zahlen. Es wird somit Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 1.134,55 Euro gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.