Filesharing Abmahnung: Frommer Legal für Warner Bros. | "Barbie"
03.11.2023, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (82 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Barbie“. Die Abmahnungen werden im Auftrage der Warner Bros Entertainment Inc. ausgesprochen.
Über den Film "Barbie":
In dem Spielfilm aus dem Jahr 2023 reist Barbie in Begleitung von Ken aus dem Barbieland in die echte Welt um ihre langjährige Besitzerin zu finden. Währenddessen lernt Ken bei einem Spaziergang das Konzept des Patriachats kennen. Nach seiner Rückkehr nach Barbieland, baut er dort ein Patriachat auf, welches die anderen dort lebenden Barbies aufgrund einer Gehirnwäsche befürworten. Nachdem Barbie von Mattel-Agenten zum Vorstand von Mattel gebracht wurde, der von der Präsenz einer lebendigen Barbie in der realen Welt schlimme Konsequenzen befürchtet, flieht Barbie zusammen mit ihrer Besitzerin und deren Tochter zurück nach Barbieland. Dieses befreien die Drei mit der Hilfe einiger anderer Barbies vom Patriachat und versöhnen sich mit den Kens.
Inhalt und Forderung der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Barbie“ vorgeworfen.
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 700,00 Euro und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Der insgesamt zu zahlende Betrag beläuft sich auf 935,80 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Über den Film "Barbie":
In dem Spielfilm aus dem Jahr 2023 reist Barbie in Begleitung von Ken aus dem Barbieland in die echte Welt um ihre langjährige Besitzerin zu finden. Währenddessen lernt Ken bei einem Spaziergang das Konzept des Patriachats kennen. Nach seiner Rückkehr nach Barbieland, baut er dort ein Patriachat auf, welches die anderen dort lebenden Barbies aufgrund einer Gehirnwäsche befürworten. Nachdem Barbie von Mattel-Agenten zum Vorstand von Mattel gebracht wurde, der von der Präsenz einer lebendigen Barbie in der realen Welt schlimme Konsequenzen befürchtet, flieht Barbie zusammen mit ihrer Besitzerin und deren Tochter zurück nach Barbieland. Dieses befreien die Drei mit der Hilfe einiger anderer Barbies vom Patriachat und versöhnen sich mit den Kens.
Inhalt und Forderung der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Barbie“ vorgeworfen.
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 700,00 Euro und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Der insgesamt zu zahlende Betrag beläuft sich auf 935,80 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.