Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Keller & Partner wegen Verkaufs von DVDs ohne Jugendfreigabe
23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (159 mal gelesen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Keller & Partner wegen Verkaufs von DVDs ohne Jugendfreigabe
Die Rechtsanwälte Keller & Partner aus Wiesentheid vertreten die Interessen eines Mandanten, welcher unter der Bezeichnung "QF-Shop" (Video Center Quickly Foto) auf der Plattform amazon Unterhaltungssoftware und diverse Bild- und Tonträger an Endverbraucher verkauft. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls als Händler auf amazon für bspw. DVDs auftritt und somit mit dem Mandanten der Keller & Partner Rechtsanwälte in einem Wettbewerbsverhältnis steht.
Dem Abgemahnten wird nun vorgeworfen, er habe eine DVD mit dem Film "Windtalkers" verkauft. Dieser Film wurde von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft. Dabei habe er es unterlassen, durch technische oder sonstige Vorkehrungen sicherzustellen, dass kein Versand von Produkten an Kinder und Jugendliche erfolgt, welche als nicht jugendfrei eingestuft und daher gem. §§ 1 Abs. 4, 12 Abs 3 JuSchG Kindern und Jugendlichen weder Angeboten noch Überlassen werden dürfen. Dieser Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen stelle daher auch ein wettbewerbswidriges Handeln nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar, wodurch Ansprüche des Mandanten der Rechtsanwälte Keller & Partner würden.
Die Rechtsanwälte Keller & Partner fordern daher die Abgabe einer strafbewehrten Unerlassungserklärung. Daneben wird Ersatz der bereits entstanden Anwalts- und Abmahnkosten verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Rechtsanwälte Keller & Partner aus Wiesentheid vertreten die Interessen eines Mandanten, welcher unter der Bezeichnung "QF-Shop" (Video Center Quickly Foto) auf der Plattform amazon Unterhaltungssoftware und diverse Bild- und Tonträger an Endverbraucher verkauft. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls als Händler auf amazon für bspw. DVDs auftritt und somit mit dem Mandanten der Keller & Partner Rechtsanwälte in einem Wettbewerbsverhältnis steht.
Dem Abgemahnten wird nun vorgeworfen, er habe eine DVD mit dem Film "Windtalkers" verkauft. Dieser Film wurde von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft. Dabei habe er es unterlassen, durch technische oder sonstige Vorkehrungen sicherzustellen, dass kein Versand von Produkten an Kinder und Jugendliche erfolgt, welche als nicht jugendfrei eingestuft und daher gem. §§ 1 Abs. 4, 12 Abs 3 JuSchG Kindern und Jugendlichen weder Angeboten noch Überlassen werden dürfen. Dieser Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen stelle daher auch ein wettbewerbswidriges Handeln nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar, wodurch Ansprüche des Mandanten der Rechtsanwälte Keller & Partner würden.
Die Rechtsanwälte Keller & Partner fordern daher die Abgabe einer strafbewehrten Unerlassungserklärung. Daneben wird Ersatz der bereits entstanden Anwalts- und Abmahnkosten verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.