Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (190 mal gelesen)
Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Die HKMW Rechtsanwälte aus Köln vertreten die Interessen einer Mandantin, die im Internet unter anderem mit Zubehörwaren für Seifenspender handelt. Sie verschickten nun eine Abmahnung wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht an eine Person, die in einem Wettbewerbsverhältnis zu der Mandantin stehen würde.
Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass der Abgemahnte gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen habe, da er in einem konkret benannten eBay Angebot keinen anklickbaren Hyperlink zur OS-Plattform bereitgestellt habe.
Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht fordern die HKMW Rechtsanwälte von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die HKMW Rechtsanwälte aus Köln vertreten die Interessen einer Mandantin, die im Internet unter anderem mit Zubehörwaren für Seifenspender handelt. Sie verschickten nun eine Abmahnung wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht an eine Person, die in einem Wettbewerbsverhältnis zu der Mandantin stehen würde.
Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass der Abgemahnte gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen habe, da er in einem konkret benannten eBay Angebot keinen anklickbaren Hyperlink zur OS-Plattform bereitgestellt habe.
Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht fordern die HKMW Rechtsanwälte von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.