Abmahnung SKW Schwarz RA | Herrnhuter Sterne
05.11.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (58 mal gelesen)
Die SKW Schwarz RA verschicken für die Herrnhuter Sterne GmbH eine markenrechtliche Abmahnung.
Die SKW Schwarz Rechtsanwälte aus Berlin haben im Auftrag der Herrnhuter Sterne GmbH aus Herrnhut eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt.
Inhalt der Abmahnung:
Die Herrnhuter Sterne GmbH ist die Herstellerin von Weihnachtsdekoration.
Der Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie auf eBay einen beleuchteten Stern zum Kauf angeboten und diesen mit der Marke „Herrnhuter Stern“ beworben haben soll.
Die Herrnhuter Sterne GmbH ist die Inhaberin der Unionsmarken „Herrnhuter“ sowie „Herrnhuter Stern“. Die eingetragenen Marken sind in den Klassen 11, 16 und 29 unter anderem für Beleuchtungsgeräte, Lampen, Dekorationselemente und Christbaumschmuck geschützt. Eine vorherige Zustimmung zur Verwendung der Marke wurde von der Herrnhuter Sterne GmbH nicht erteilt. Folglich wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.
Bei den angebotenen Sternen der Abgemahnten soll es sich zudem nicht um Markenprodukte der GmbH handeln. Die Verwendung der Marke „Herrnhuter Stern“ bei der Beschreibung des Angebots auf eBay stelle nach Ansicht der Kanzlei SKW Schwarz eine Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die SKW Schwarz Rechtsanwälte aus Berlin haben im Auftrag der Herrnhuter Sterne GmbH aus Herrnhut eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt.
Inhalt der Abmahnung:
Die Herrnhuter Sterne GmbH ist die Herstellerin von Weihnachtsdekoration.
Der Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie auf eBay einen beleuchteten Stern zum Kauf angeboten und diesen mit der Marke „Herrnhuter Stern“ beworben haben soll.
Die Herrnhuter Sterne GmbH ist die Inhaberin der Unionsmarken „Herrnhuter“ sowie „Herrnhuter Stern“. Die eingetragenen Marken sind in den Klassen 11, 16 und 29 unter anderem für Beleuchtungsgeräte, Lampen, Dekorationselemente und Christbaumschmuck geschützt. Eine vorherige Zustimmung zur Verwendung der Marke wurde von der Herrnhuter Sterne GmbH nicht erteilt. Folglich wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.
Bei den angebotenen Sternen der Abgemahnten soll es sich zudem nicht um Markenprodukte der GmbH handeln. Die Verwendung der Marke „Herrnhuter Stern“ bei der Beschreibung des Angebots auf eBay stelle nach Ansicht der Kanzlei SKW Schwarz eine Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.